Gemeindepflegestiftung St. Petri


Kindergartenkinder mit Gemeindeschwestern
im Petrihof in den 1920er Jahren
Im Jahr 1882 taten sich Mitglieder der Kirchengemeinde St. Petri zusammen, um für die Gemeinde eine Gemeindeschwester zu finanzieren. Die Gemeindeschwester, eine Diakonisse aus dem Braunschweiger Marienstift, lebte und arbeitete in der Gemeinde und half bei der Pflege erkrankter oder hilfebedürftiger Gemeindeglieder. In einer Zeit, die von unserer heutigen Krankenversicherung noch weit entfernt war, war das besonders für ärmere Familien eine große Hilfe.
Um die Finanzierung einer bzw. dann auch zweier Gemeindeschwestern zu sichern, wurde im Jahr 1886 durch eine bedeutende Stiftung des Braunschweiger Kaufmannes Ernst Amme die Gemeindepflegestiftung ins Leben gerufen. Durch Spenden und weitere Nachlässe konnte das Stiftungsvermögen in den folgenden Jahren und Jahrzehnten aufgestockt werden. Die Stiftungserlöse wurden und werden ihrer Satzung gemäß ausschließlich für Aufgaben innerhalb der Kirchengemeinde St. Petri eingesetzt. Dazu gehörte in der Geschichte auch die Finanzierung eines Kindergartens, des sog. Petrihofes in der Klosterstraße, der allerdings im 2. Weltkrieg völlig zerstört wurde und nicht wieder aufgebaut werden konnte.
Heute muss die Kirchengemeinde ihre Arbeit nicht nur selbst gestalten und verantworten, sondern zunehmend auch selbst finanzieren. deshalb sind wir in St. Petri dankbar, dass wir von der Gemeindepflegestiftung unterstützt werden. Da aber absehbar ist, dass die Kirchensteuereinnahmen sinken und auch die Einkünfte aus Zinserträgnissen bei niedriger werdenden Zinssätzen zurückgehen, ist die Stiftung auch weiterhin auf Spenden oder Zustiftungen angewiesen. Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit unserer Stiftung mit finanziellen Mitteln fördern möchten!
Zur Zeit unterstützt die Stiftung aus ihren Zinserträgnissen
* die Seniorenarbeit,
* die Konfirmandenarbeit, besonders bei Freizeitkosten,
* die Kirchenmusik,
* einzelne Projekte der Gemeindearbeit an St. Petri wie die offene Kirche
* und sie gibt in Notlagen auch Einzelfallhilfen.
Die Gemeindepflegestiftung wird vertreten von einem Stiftungsvorstand, der aus vier vom Kirchenvorstand berufenen Mitgliedern und vier Stellvertretern besteht.
„Wenn ein Bruder oder eine Schwester Mangel hätte an Kleidern und an der täglichen Nahrung und jemand unter euch spräche zu ihnen: Geht hin in Frieden, wärmt euch und sättigt euch!, ihr gäbet ihnen aber nicht, was der Leib nötig hat - was könnte ihnen das helfen?“
Jakobus 2, 15-16
aus der Satzung der Gemeindepflegestiftung von 1886